Zur Vermögensverwaltung zwecks Erwirtschaftung von Fördermitteln hat der Vorstand im März 2016 eine Anlagerichtlinie erlassen. Nachfolgend Auszüge daraus:

Anlagestrategie

Die Vermögensanlage soll in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Rendite, Risiko und langfristiger Absicherung des Stiftungsvermögens erfolgen.

Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind der langfristige, inflationsbereinigte Erhalt des Stiftungsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung marktgerechter ausschüttungsfähiger Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks.

Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h. Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite, Risiko und langfristiger Absicherung des Stiftungsvermögens zu erreichen.

Organisation der Vermögensverwaltung

Die Anlage des Vermögens kann im Rahmen einer Eigenverwaltung durch die Stiftung oder durch von ihr beauftragte Dritte erfolgen. Bei der Verwaltung ist auf eine wirtschaftliche Organisationsführung und ein angemessenes Risikomanagement zu achten.

Das Erreichen der Anlageziele sowie die Risikosituation der Kapitalanlage werden vom Vorstand regelmäßig überwacht. Werden Dritte mit der Kapitalanlage beauftragt, ist sicherzustellen, dass der Vorstand regelmäßig Berichte erhält, die zur Ertrags- und Risikosituation Stellung nehmen, damit das Erreichen der Anlageziele kontrolliert werden kann.